Neues Energielabel – Änderungen für Hersteller, Lieferanten und Händler

Neues Energielabel – Änderungen für Hersteller, Lieferanten und Händler

Das Energielabel ist eines der Merkmale, auf die Verbraucher beim Kauf von Haushaltsgeräten stets achten. Es kategorisiert die Produkte in verschiedene Energieeffizienzklassen und gibt an, wie ein bestimmtes Produkt abschneidet. Doch zuletzt tummelte sich ein Großteil der Geräte in den Klassen A+ bis A+++. Um hier wieder für mehr Aussagekraft zu sorgen, beschloss die EU, die Energielabels zu ändern. Seit 1. März müssen neue Geräte den angepassten Aufkleber auf ihren Verpackungen haben.

Warum braucht es überhaupt ein neues Energielabel?

In den letzten Jahren fand eine rasante Verbesserung der Produkte in Bezug auf ihre Effizienz statt. Dadurch befanden sich viele Geräte unterschiedlicher Kategorien durchweg in hohen Effizienzklassen. In einigen Produktbereichen gab es überhaupt kein Gerät in den niedrigen Effizienzklassen mehr. So wurde es für den Verbraucher immer schwieriger, zu differenzieren, wie effizient ein Produkt im Vergleich ist. Denn wenn alle Haushaltsgeräte die besten sind, ist effektiv keines das beste. Aus diesem Grund beschloss die EU, das Energielabel zu modifizieren.

Mit der neuen Skala, die seit 1. März für erste Gerätegruppen gilt, können Verbraucher leicht erkennen, welche Produkte zu den besten Effizienzklassen gehören. Darüber hinaus legt die Änderung die Messlatte für die Energieeffizienz höher. So wird beispielsweise ein Kühlschrank, der vorher in der Energieklasse A+++ war, mit dem neuen Label in die Klasse C eingestuft. Dies hat zur Folge, dass die Hersteller energieeffizientere Geräte entwickeln müssen, wenn sie eine bessere Einstufung erreichen wollen.

Welche Produkte sind wann davon betroffen?

Ab 1. März 2021 gilt das neue Energielabel zunächst für die folgenden Geräte: 

  • Waschmaschinen
  • Waschtrockner (inkl. 2-in-1 Geräte mit Waschmaschine und Trockner)
  • Spülmaschinen
  • Gefriergeräte
  • Weinlagerschränke
  • Kühlschränke
  • Fernsehgeräte

Der Handel hat vom 1. bis 18. März Zeit, die Geräte mit dem neuen Energielabel zu versehen. Dieser Zeitrahmen gilt sowohl für physische als auch für Onlineshops. Danach dürfen diese Geräte nur noch den neuen Aufkleber aufweisen. Anders sieht es bei Lampen aus. Diese werden die geänderten Energielabels erst ab September 2021 tragen.

Darüber hinaus wird die Umstellung für Backöfen und Staubsauger voraussichtlich ab 2024 und für Heizungen ab 2026 erfolgen. Die EU erwartet außerdem, dass bis 2023 alle kennzeichnungspflichtigen Produktgruppen ein neues Energielabel haben werden.  

Was unterscheidet das neue vom alten Label?

Im Vergleich zu den alten Aufklebern haben die neuen Energielabel folgende Eigenschaften:

Neue Effizienzskala

Die Skala von A bis G wurde bereits Mitte der 90er-Jahre eingeführt. Aufgrund der Neuerungen wurde die Skala jedoch auf die Plusklassen erweitert. E, F und G wurden nach und nach abgeschafft, da die Klassen zu niedrig waren. Mit dem neuen Energielabel will die EU die Skala von A bis G wieder einführen. Auch die oberen Energieeffizienzklassen bleiben zunächst unbesetzt, als Anreiz für Innovationen und die Möglichkeit für Hersteller, sich am Markt mit wegweisender Technik tatsächlich zu profilieren.

QR-Code und Piktogramme

Neben der neuen Skala enthält das modifizierte Energielabel einen QR-Code. Er führt zur europäischen Produktdatenbank (EPREL), wo Verbraucher zusätzliche Produktinformationen erhalten können. Für Hersteller gilt, dass Sie alle Geräte mit Energielabel im System registrieren müssen, bevor Sie diese in der EU verkaufen können. 

Die auf dem Etikett enthaltenen Piktogramme wurden ebenfalls geändert. Sie sind nun aussagekräftiger und liefern weitere Details zum Produkt.

Überarbeitete Messmethoden

Die aktualisierten Berechnungsmethoden berücksichtigen die Eigenschaften der aktuellen Produkte auf dem Markt. Sie geben auch das reale Verbrauchsverhalten genauer wieder. Bei Kühlschränken zum Beispiel werden die Kilowattstunden-Werte im neuen Energielabel höher sein als bisher. Das liegt daran, dass die Messmethoden auch die alltägliche Nutzung des Geräts berücksichtigen.

Angesichts dieser Änderungen ist es wichtig, sich klarzumachen, dass die alte Skala nicht mit der neuen vergleichbar ist. Die A+++-Geräte von zuvor sind nicht in B gelandet, weil sie plötzlich ineffizient wären. Die EU hat lediglich ihre Kriterien verschärft, um Druck auf die Hersteller auszuüben. Die Klassenherabstufung soll sie motivieren, die Energieeffizienz ihrer Geräte weiter zu steigern. Man kann aber auch nicht sagen, dass alle B-Geräte zuvor A+++ waren, da sich die Messmethoden insgesamt geändert haben.

Was bedeutet das für Hersteller, Lieferanten und Händler?

Die Freigabe des neuen Energielabels bringt eine Reihe von Änderungen für Hersteller, Lieferanten und Händler. So müssen Lieferanten und Händler die Energieklasse der Produkte in der Werbung hervorheben. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet, dem Produkt neben dem neuen Energielabel auch Datenblätter beizulegen. Nur Produkte, die unter die Rahmenverordnung fallen, dürfen das neue Energielabel erhalten. Letztlich sind sowohl die Lieferanten als auch der Handel gefordert, eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Wie sich Änderungen wie die Einführung eines neuen Energielabels in der Produktkommunikation effizient mit Database Publishing umsetzen lassen, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Beitrag von Johannes Greipl
Johannes Greipl ist Geschäftsleiter und Head of Design der mds. Agenturgruppe. Sein Team umfasst Spezialisten für alle Fragen rund ums Thema Marke und deren visuelle Ausgestaltung: von Kreativgestaltung über Brand Guidance bis hin zu nachhaltigen Verpackungskonzepten, Packaging-Design und Adaptionen in der Serienproduktion.

Empfohlene Artikel

Kontakt
Kontakt
Wir sind sofort für sie da
+49 89 74 73 44 0
info@mds.eu