Gebrauchsanweisungen – nutzerfreundlich und rechtlich sicher

Gebrauchsanweisungen – nutzerfreundlich und rechtlich sicher

Gebrauchsanweisungen haben grundsätzlich zwei komplett unterschiedliche Zielvorgaben. Zum einen müssen sie Nutzer über die Funktion und Anwendung eines Gegenstands aufklären, zum anderen dienen sie der rechtlichen Absicherung des Herstellers, sollten Nutzer durch eine Fehlanwendung Schaden nehmen. Die unterschiedlichen Anforderungen führen in vielen Fällen dazu, dass Gebrauchsanweisungen inhaltlich nicht kohärent sind und im schlimmsten Fall aus einem Durcheinander an Nutzerhinweisen und klein gedruckten rechtlichen Warnungen bestehen. Doch Gebrauchsanweisungen können durchaus beides sein: nutzerfreundlich und rechtlich absichernd.

2 Ziele von Gebrauchsanweisungen

1. Nutzerfreundlichkeit

Viele Hersteller sind sich nicht bewusst, wie wichtig eine gute, leicht verständliche Gebrauchsanweisung sein kann. Letztendlich stellt sie ein Instrument zur Kundenkommunikation dar und sollte als solches unbedingt mit der gebührenden Sorgfalt erstellt werden. Unternehmen, die mit ihren Kunden schlecht kommunizieren, werden diese mittel- und langfristig verlieren. Kunden mit spezifischen Fragen zur Anwendung eines gekauften Produkts wollen schnelle, verlässliche und leicht verständliche Antworten. Wenn sie sich dafür durch unverständliches Technik-Kauderwelsch quälen müssen, schmälert das die Neugier und Freude über das neue Produkt. Die Nutzerfreundlichkeit einer Gebrauchsanweisung hängt direkt mit der Informationsdichte und der Art der Informationsdarstellung ab. Je verständlicher und intuitiver die Informationsvermittlung, desto zufriedener der Kunde. Und zufriedene Kunden sind wiederkehrende Kunden.

Mehr Tipps, wie Sie Ihre Bedienungsanleitung möglichst nutzerfreundlich gestalten, erfahren Sie in diesem Blogartikel von uns.

Die verständlichsten Gebrauchsanweisungen setzen auf einen Mix aus kurzen, erklärenden Textelementen und technischen Illustrationen. Durch passende Bebilderungen werden Anleitungen zu selbsterklärenden und sprachneutralen Gebrauchsanweisungen.

Technische Illustrationen sind oft verständlicher als Texterklärungen

Egal ob Möbelaufbau oder Bedienungsanleitung: Bilder sagen mehr als 1.000 Worte und können schnell vom Nutzer aufgenommen werden. Dabei können komplizierte Sachverhalte und Kontextinformationen, die textlich nur umständlich und sperrig zu umschreiben wären, durch den Gebrauch von Icons, Pfeilen oder Überlagerungen mit einer einzigen Abbildung erklärt werden. Sprachneutralität durch den gezielten Einsatz von selbsterklärenden technischen Illustrationen schafft Verständnis. Weiterer Pluspunkt: Abbildungen und Illustrationen in selbsterklärenden Gebrauchsanweisungen können auch im Stil und Design der Corporate Identity erstellt. So können Sie aus der Anleitung ein Dokument machen, das optisch tatsächlich zu Ihrem Unternehmen passt.

Mehr zu den Vorteilen von technischen Illustrationen haben wir in diesem Blogartikel zusammengetragen.

2. Rechtssicherheit

Neben der Nutzerfreundlichkeit wollen Sie mit der Gebrauchsanweisung natürlich auch sicherstellen, dass Sie rechtlich nicht belangt werden können, sollte ein Nutzer Ihres Produkts bei der Anwendung zu Schaden kommen. Doch wissen Sie hundertprozentig, welche rechtlichen Hinweise Ihre Gebrauchsanweisung aufführen und auf welche Gefahren und Besonderheiten im Umgang mit Ihrem Produkt der Nutzer hingewiesen werden muss?

Ob Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Richtlinie für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) 2014/34/EU, Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU oder Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG: Bei der Umsetzung der Rechtssicherheit in Ihren Gebrauchsanweisungen helfen Vorlagen aus Textdatenbanken und Checklisten, die Sie wissen lassen, welche relevanten Anforderungen der Gesetzgeber unbedingt verlangt. Mitunter müssen auch Gefahrenpiktogramme in Ihre Anleitungen aufgenommen werden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Beispiele für Gefahren- und Warnpiktogramme

Die korrekte Integration aller gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, Hinweise und Piktogramme sichert letztendlich nicht nur Sie als Hersteller ab, sondern bewahrt auch den Nutzer Ihres Produkts vor Schaden.

Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit vereinen

Wie können Sie nun beide Zielvorgaben Ihrer Gebrauchsanweisungen sinnvoll zusammenführen? Um Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit in kohärenter und verständlicher Form zu verbinden, sollte eine klare Trennung zwischen rechtlich verbindlichen Sicherheitsangaben und der Anwendungsbeschreibung des Produkts erfolgen. Bei der Anwendungsbeschreibung sollten Sie möglichst auf sprachneutrale, selbsterklärende technische Illustrationen setzen und erklärenden Text nur in Ausnahmefällen benutzen.

Lesen Sie dazu auch unser Whitepaper „Selbsterklärende Bedienungsanleitungen“.

Soweit es möglich ist, sollten Sie außerdem rechtliche Anforderungen und Sicherheitsvorgaben durch Illustrationen ausdrücken. Dies ist oft durch die Nutzung von Warn- und Schutzpiktogrammen möglich, die auf DIN-Normen hinweisen. Für unterschiedliche Produktkategorien gibt es hier eine ganze Reihe verwendbarer Piktogramme, die Ihre Kunden über Gefahren im Umgang mit Ihrem Produkt aufklären oder die richtige, produktschonende Handhabung erklären. Bekannte Beispiele sind die Textilpflegesymbole für Kleidungsstücke oder die CE-Kennzeichnung für elektrische Geräte. Es gilt auch hier die Regel, dass rechtlich verbindliche Warnhinweise in piktografischer Form schneller und verständlicher von Nutzern aufgenommen werden können als Texte.

Fazit

Die Erstellung von nutzerfreundlichen und rechtssicheren Gebrauchsanweisungen ist eine Herausforderung. Die Mühe lohnt sich aber. Durch sprachneutrale und selbsterklärende Gebrauchsanweisungen verstehen Ihre Kunden die Anweisungen schneller und umfassender. Darüber hinaus sparen Sie Zeit und Geld bei der Lokalisierung Ihrer Gebrauchsanweisungen, denn Bilder und technische Illustrationen werden weltweit verstanden und müssen nicht übersetzt werden. Um Gebrauchsanweisungen zu erstellen, die nutzerfreundlich und rechtssicher, selbsterklärend und sprachneutral sind, lohnt sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten wie mds.packaging.

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Beitrag von Johannes Greipl
Johannes Greipl ist Geschäftsleiter und Head of Design der mds. Agenturgruppe. Sein Team umfasst Spezialisten für alle Fragen rund ums Thema Marke und deren visuelle Ausgestaltung: von Kreativgestaltung über Brand Guidance bis hin zu nachhaltigen Verpackungskonzepten, Packaging-Design und Adaptionen in der Serienproduktion.

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