Dieser Artikel ist der Auftakt zu einer fünfteiligen Reihe zum Thema Barrierefreiheit digitaler Angebote. Anlass sind die Gesetzesneuerungen, die 2025 diesbezüglich anstehen. In der Artikelserie erläutern wir, worauf sich Unternehmen einstellen müssen und was sie jetzt schon unternehmen können, um alle Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.
Barrierefreiheit ist heutzutage nicht mehr optional, sondern eine Notwendigkeit. Sie wird sowohl durch gesetzliche Vorgaben als auch durch die steigende Nachfrage der Verbraucher getrieben. Zwei zentrale Regelwerke – die WCAG 2.2 (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – fordern Unternehmen dazu auf, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird bald verpflichtend. Das BFSG setzt eine Frist bis zum 28. Juni 2025, bis dahin müssen die Anforderungen umgesetzt sein.
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Zum KontaktformularFür Unternehmen bedeutet dies, dass sie die notwendigen Maßnahmen jetzt verstehen und umsetzen müssen, sodass ihre digitalen Dienste für alle Benutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen und funktionellen Einschränkungen.
In diesem Artikel wollen wir eine Übersicht der wichtigsten Aspekte der WCAG 2.2 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes geben sowie die wesentlichen Schritte aufzeigen, die Unternehmen durchführen müssen, um die neuen Normen zu erfüllen.
Die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 bauen auf früheren Versionen (WCAG 2.0 und 2.1) auf. Das Ziel ist nach wie vor, Webinhalte für eine breitere Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dazu gehören auditive, kognitive, neurologische, physische, sprachliche und visuelle Behinderungen. Die Kernprinzipien bleiben unverändert: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Jedoch führt WCAG 2.2 neue Erfolgskriterien ein, um die Barrierefreiheit insbesondere bei Benutzerschnittstellen und Eingabemethoden zu verbessern.
Mit der Einhaltung dieser Richtlinien erfüllen Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern sie verbessern generell die Benutzererfahrung auf ihren digitalen Angeboten. Barrierefreie Websites und Apps schneiden bei den Nutzern in der Regel besser ab, sie sorgen für weniger Frustration und erhöhen das Engagement.
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Hier geht's zum DownloadDas BFSG zielt darauf ab, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, des sogenannten European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umzusetzen. Dieser Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit gilt seit Juni 2019 und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, entsprechende nationale Verordnungen zu erlassen. In Deutschland wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz diese Richtlinie national umsetzen. Als Stichtag für die Barrierefreiheit setzt das BFSG den 28. Juni 2025 fest.
Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computer, Smartphones, Geldautomaten, E-Books und Bankdienstleistungen. Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen ihre digitalen Dienste für Menschen mit Behinderungen oder anderen funktionellen Einschränkungen zugänglich machen. Zu diesen funktionellen Einschränkungen gehören auch vorübergehende oder situationsbedingte Einschränkungen wie ein gebrochener Arm oder die Nutzung eines Mobiltelefons bei grellem Sonnenlicht. Ziel ist es, eine inklusivere digitale Welt zu schaffen, in der Menschen aller Fähigkeiten vollständig an der digitalen Wirtschaft teilhaben können.
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Jetzt Beratungstermin vereinbaren!Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gibt es auch wirtschaftliche Vorteile, die für eine Priorisierung und Umsetzung der Barrierefreiheit sprechen. Barrierefreie Websites erreichen ein breiteres Publikum, darunter Menschen mit Behinderungen, die einen erheblichen Teil der Weltbevölkerung ausmachen. Darüber hinaus schneiden barrierefreie Websites in Suchmaschinen besser ab, haben niedrigere Absprungraten und fördern ein stärkeres Kundenengagement.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass WCAG 2.2 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt darstellen. Für Unternehmen geht es dabei nicht nur darum, Strafen zu vermeiden – es geht darum, sicherzustellen, dass alle Benutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, uneingeschränkt Zugang auf digitale Dienste haben. Durch proaktives Handeln können Unternehmen ihre Benutzererfahrung verbessern, die Kundenzufriedenheit steigern und ihren Markt erweitern. Da die Frist zur Einhaltung 2025 näher rückt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Unternehmen, aktiv zu werden!
Die Web Content Accessibility Guidlines 2.2 zielen darauf ab, Webinhalte für eine breitere Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen, indem sie neue Erfolgskriterien für Benutzeroberflächen und Eingabemethoden einführen. Die Kernprinzipien bleiben dabei: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit ist eine EU-Richtlinie, die seit Juni 2019 in Kraft ist und die darauf abzielt, die Barrierefreiheitsstandards innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren. Die Richtlinie betrifft dabei nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern jedes globale Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen für Kunden in der EU anbietet. Der EAA legt Rahmenbedingungen fest und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, diese in nationale Gesetze umzusetzen. Dadurch soll die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für alle Bürger innerhalb der EU, und insbesondere für Menschen mit Behinderungen, gefördert werden.
Der European Accessibility Act (EAA) bestimmt die Rahmenbedingungen, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden müssen. Das BFSG (= Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie und legt spezifische Regelungen für Barrierefreiheit in Deutschland fest.
Das BFSG verlangt, dass bis zum 28. Juni 2025 alle relevanten Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten. Ausgenommen davon sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Umsatz unter 2 Millionen Euro.
Unternehmen sollten ein umfassendes Audit ihrer digitalen Produkte durchführen, um Barrieren zu identifizieren, und sicherstellen, dass ihre Angebote den neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.2 entsprechen und den spezifischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgeseztes genügen.
Barrierefreie Websites erreichen ein breiteres Publikum, verbessern die Benutzererfahrung, schneiden in Suchmaschinen besser ab und fördern ein stärkeres Kundenengagement, was letztendlich den Geschäftserfolg steigert.
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